Komposition vs. Aufnahme
Ein Song, zwei Rechte. Wer das Prinzip einmal verstanden hat, versteht fast jede Diskussion über Splits, Royalties und Verträge besser.
Die Komposition
Das Werk entsteht beim Schreiben. Urheber:innen sind alle, die schöpferisch zu Musik oder Text beigetragen haben. Rechte am Werk werden häufig über Verlage und Verwertungsgesellschaften wie die GEMA wahrgenommen.
Die fertige Tonaufnahme. An ihr bestehen eigene Rechte, unabhängig von den Rechten an Musik und Text.
Die Aufnahme
Die Aufnahme entsteht im Studio. Rechte daran haben der Tonträgerhersteller und die ausübenden Künstler:innen. Ein Cover hat eine neue Aufnahme, aber dasselbe Werk.
Warum die Trennung zählt
Splits werden getrennt vereinbart: Wer am Werk beteiligt ist, muss nicht am Master beteiligt sein – und umgekehrt.
Praktisch festhalten
Lege nach jeder Session fest, wer woran beteiligt ist – getrennt nach Komposition und Master. Der Split-Rechner hilft dabei.
- Urheberrechtsgesetz (UrhG) — §§ 2, 7, 73 ff., 85