360-Deal
Vertrag, bei dem ein Label neben Aufnahmen auch an weiteren Einnahmen beteiligt ist, etwa Live, Merchandise oder Brand-Partnerschaften.
Jeder Begriff in ein, zwei Sätzen. Ohne Fachchinesisch.
Vertrag, bei dem ein Label neben Aufnahmen auch an weiteren Einnahmen beteiligt ist, etwa Live, Merchandise oder Brand-Partnerschaften.
Bereich eines Labels oder Verlags, der Künstler:innen entdeckt, unter Vertrag nimmt und kreativ begleitet.
Englisch für Vorschuss.
Kosten eines Projekts werden mit Einnahmen eines anderen Projekts verrechnet, etwa das zweite Album mit Erlösen des ersten.
Auslieferung von Musik an Streamingdienste und Shops. Übernimmt ein Vertrieb oder Aggregator.
Verwertungsgesellschaft in Deutschland, die Urheberrechte an Kompositionen und Texten wahrnimmt und Tantiemen an Mitglieder ausschüttet.
Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstler:innen und Tonträgerherstellern.
Internationale Kennnummer für Urheber:innen und Verlage. Hilft, Tantiemen eindeutig zuzuordnen.
Zwölfstelliger Code, der eine einzelne Aufnahme eindeutig identifiziert.
Zeitraum, für den ein Vertrag gilt. Oft an Alben oder Releases statt an Jahre gekoppelt.
Rechte von Interpret:innen und Tonträgerherstellern an einer Aufnahme, getrennt vom Urheberrecht an der Komposition.
Die fertige Tonaufnahme. An ihr bestehen eigene Rechte, unabhängig von den Rechten an Musik und Text.
Rechte an der Vervielfältigung einer Komposition, etwa beim Pressen oder Streamen.
Angaben zu einem Release: Titel, Credits, Codes, Anteile. Fehler hier können Auszahlungen verzögern oder verhindern.
Recht eines Vertragspartners, die Zusammenarbeit zu verlängern, meist einseitig beim Label.
Fans speichern einen Song vor dem Release, damit er am Release-Tag automatisch in ihrer Bibliothek landet.
Beteiligung von Produzent:innen an den Erlösen einer Aufnahme, in Prozentpunkten ausgedrückt.
Verwertung von Kompositionen und Texten. Ein Musikverlag lizenziert, verwaltet und vermarktet Werke.
Verrechnung von Vorschüssen und anderen rückholbaren Kosten mit den Einnahmen, die Künstler:innen vertraglich zustehen.
Anteil an Einnahmen, der für die Nutzung von Rechten gezahlt wird, etwa an Künstler:innen oder Urheber:innen.
Aufteilung von Rechten oder Einnahmen zwischen Beteiligten, getrennt nach Master und Komposition.
Verbindung von Musik mit Bild, etwa in Film, Serie, Werbung oder Games. Braucht Lizenzen für Master und Komposition.
Gebiet, für das Rechte eingeräumt werden, etwa „weltweit“ oder „DACH“.
Code, der ein ganzes Release (Single, EP, Album) identifiziert. Gegenstück zur ISRC für einzelne Aufnahmen.
Vorauszahlung, die meist mit künftigen Erlösen verrechnet wird. In vielen Verträgen verrechenbar, aber nicht rückzahlbar.